Lebensmittelausgabe
Hier findet Sie alle Informationen zu unserer Lebensmittelausgabe
Wer kann bei der Tafel Lebensmittel erhalten?
Lebensmittel werden an Kundinnen und Kunden mit Kundenausweis ausgegeben.
Je nach Einkommenshöhe können einen Kundenausweis beantragen:
ALG I - Empfänger:innen
ALG II - (Hartz IV) Empfänger:innen
Rentner:innen mit niedrigen Renten
Asylbewerber:innen und Obdachlose
Personen, die eine Grundsicherung erhalten
Personen, die Wohngeld beziehen
Menschen mit geringem Einkommen, deren Einkünfte die folgenden Grenzen nicht übersteigen:
1 Person = 940,00 € | 2 Personen = 1.225,00 € | 3 Personen = 1.510,00 € | 4 Personen = 1.795,00 € | 5 Personen = 2.080,00 € | 6 Personen = 2.365,00 €
für jede weitere Person = 285,00 € mehr
Zum Einkommen gehören z.B. das Netto-Arbeitseinkommen, der Rentenauszahlungsbetrag, Arbeitslosengeld I, Zinseinnahmen, Unterhaltszahlungen,
Kindergeld von allen Haushaltsangehörigen.
Bitte einen Einkommensbeleg (aktuelle Gehaltsbescheinigung, letzter Rentenbescheid oder ähnliches) und Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Eine individuelle Beratung und Berechnung erfolgt direkt durch unsere Mitarbeiter:innen im Tafel-Pavillion.
Ausweise können während der Bürozeiten dienstags von 10 – 12 Uhr beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Für das Abholen von Lebensmitteln wird der Tafel-Ausweis benötigt. Zudem erfolgt die Ausgabe nur im vorgegebenen Ausgabezeiten.
Wie bekommt man Lebensmittel?
Ein Tafel-Ausweis wird für den Erhalt von Lebensmittel benötigt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person sowie die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt Lebenden vermerkt. Mit dem Ausweis können wöchentlich Lebensmittel zu den vereinbarten Ausgabezeiten abgeholt werden.
Für die Ausstellung des Tafel-Ausweises werden der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt. Auch sind Einkommensnachweise (Bescheide über Sozialleistungen, etc.) als Nachweis für die Bedürftigkeit vorzulegen.
Was für Lebensmittel bekommt man bei der Tafel?
Mit dem Tafel-Ausweis erhält man bei den Ausgabestellen wöchentlich einwandfreie Lebensmittel. Für die Übergabe der Lebensmittel ist ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt. Die Abholung der Lebensmittel muss unbedingt in diesem Zeitfenster erfolgen!
Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt.
Für die Lebensmittel ist ein symbolischer Betrag von 1 Euro in bar zu bezahlen.
Wo kann man die Lebensmittel erhalten?
Die Lebensmittel durch die Tafel bekommt man im Tafelgebäude, Am Bahndamm 4, 42929 Wermelskirchen.